Special: Beckstein angezeigt Wir haben recherchiert: So stehen die Chancen!
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von: Tobias Neumann |
Heute berichtete die PC Action, dass ein 44-jähriger Kölner eine Strafanzeige gegen den bayrischen Innenminister, Herrn Dr. Günter Beckstein, eingereicht hat. Der gelernte IT-System-Elektroniker und Maschinenschlosser fühlt sich durch Becksteins Äußerungen diskriminiert und wirft dem Bayern üble Nachrede und Volksverhetzung vor. Wir interessieren uns für die Chancen dieser Anzeige und haben den praktizierenden Anwalt Dr. Andreas Lober zu diesem Sachverhalt befragt.
Die Anzeige im Überblick
"Stellvertretend für eine große Anzahl von Betroffenen" reichte der Kölner die Anzeige in Köln ein und beklagt damit die "Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung", welche Herr Beckstein immer wieder geäußert hat. Er hatte auch "mehrmals und in verschiedenen Medien die Gleichstellung von Computerspielen mit Kinderpornografie gefordert" und stellte die Aussage in den Raum, dass "Spieler durch die Spiele zu Mördern ausgebildet" würden und "tödliche Zeitbomben" seien. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft in Köln entgegen genommen und wurde heute noch an die zuständigen Bearbeiter in München übermittelt.
Aufgrund dieses brisanten Themas befragten wir den fachkundigen Anwalt Dr. Lober zu den Chancen dieser Anzeige.
Die vermeintliche Straftat
Nach §§ 185 ff. StGB sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung strafbar. Es droht Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bei der Beleidigung und üblen Nachrede, von bis zu fünf Jahren bei der Verleumdung. Diese Delikte schützen die Ehre und einige der besonders derben Äußerungen von Herrn Beckstein kann man ohne weiteres als ehrverletztend ansehen.
Doch wer wurde beleidigt?
Die erste Frage ist, wer überhaupt beleidigt wurde. "Ich", sagt der genannte PC Action-Leser, und viele andere Spieler stimmen ihm zu. Ganz so einfach ist das juristisch aber nicht: Herr Beckstein hat ja keine einzelnen Personen direkt angesprochen.
Sind Spieler eine Gruppierung?
Zunächst wäre daran zu denken, dass Herr Beckstein "die Computerspieler" als Gruppe beleidigt hat. Anerkannt ist, dass man beispielsweise die Bundeswehr oder auch Parteien wie die CSU (welcher Herr Beckstein angehört) als Gruppe beleidigen kann. Aber: der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahrzenten entschieden, dass Personengruppen als solche nur dann beleidigt werden können (man spricht von "Beleidigungsfähigkeit"), wenn diese genau angrenzbar sind, eine rechtlich anerkannte Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können.
Diese Voraussetzungen würden beispielsweise Entwicklerfirmen für Computerspiele, Publisher oder Vertreiber erfüllen, wenn sie direkt angesprochen worden wären. Bei der nicht genau abgrenzbaren und vor allem nicht organisierten Masse der Computerspieler sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
"Die Computerspieler" können also nicht beleidigt werden.
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die Frage wegen der "nicht organisierten Masse" schlägt ja hohe Wellen. Also, die Rechtsprechung sagt, nicht einmal "die Polizei" sei in diesem Sinne "beleidigungsfähig", weil es verschiedene Organisationen der Polizei gibt. Am ehesten hätte da sicher noch eine Firma, die entsprechende Spiele anbietet, oder evtl. auch ein Verband aus diesem Bereich eine Chance, u.U. auch ein Clan. Nur - ich habe diese Rechtsprechung nicht gemacht, das sagt so der Bundesgerichtshof, und Sinn der Sache ist einfach, dass nicht immer dann, wenn jemand über eine Personengruppe herzieht, sofort Strafverfahren laufen. Aber ich gebe gerne zu, logisch nachzuvollziehen ist das teilweise kaum, die Abgrenzungen sind extrem schwierig. Wenn es "nur" diese Frage mit der Abgrenzbarkeit wäre, würde ich ein Verfahren auch auf jeden Fall interessant finden. Weil Herr Beckstein aber Politiker ist, glaube ich schlicht nicht, dass es zu einer Verurteilung kommt - und wenn es nur an der Immunität scheitert und der Bayerische Landtag beschließt, dass vorerst nicht weiter verfolgt werden darf. Gegen missliebige Politiker ist daher der Wahlzettel immer noch das effektivste Mittel.
und auf der nächsten Seite (hätte ich sie mir mal angeschaut) Verleumdung | Verleumdungskampagne - du hast Recht :-P
Ich habe euren Wunsch vernommen gemeinsam gegen die Diskriminierung vorzugehen und das möchte ich auch. Ich denke wir sollten uns zusammen erheben und uns organisieren. Das geht natürlich nicht von Heute auf Morgen, aber schaut die nächsten Tage mal öfter vorbei, ich hoffe wir können zusammen eine Plattform bauen! Wenn ich was erreicht habe, lasse ich es euch wissen ;)
Gruß, Tobias
EA hatte mal sowas in Planung. Was draus geworden ist, wissen die Geier :( Ich denke aber, dass von den Publishern die Initiative ausgehen sollte, die haben immerhin den größten Einfluss und die meiste Kohle :)
Gruß, Tobe
Wenn das ein paar Millionen Spieler machen, wird der Bundestag ein Verbot beschließen? Ich glaube nicht :) Werd mich mal erkundigen wie so ein Brief auszusehen hätte.
Gruß, Tobe
allerdings wäre ich auch sauer wenn ma mir wow verbiete würde^^
Diese scheiß unregistrierten User.
Die Spammen den ganzen Bereich zu. Sowas gehört einfach wieder gelöscht.
Am besten, gleich nur noch den Usern die direkt bei gamaxx angemeldet sind Kommentare schreiben lassen, denn dann kommt nicht so ein scheiß raus.
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noropook8 55